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Verschwiegenheit

by Bernhard Lösch last modified 06. 02. 2011 18:57

Erik Kuhn, Vorsitzender der SPD-Stadtratsfraktion, beklagt, dass er als Mitglied des Aufsichtsrates der Stadtwerke Holding GmbH zur Verschwiegenheit verpflichtet sei. Dass dies nicht so sein muss beweisen andere Städte.

 Als die Stadtwerke Völklingen vom städtischen Eigenbetrieb in eine GmbH umgewandelt wurden, wurden die Gesellschaftsverträge vom Stadtrat genehmigt. Diese sehen in der Tat eine sehr weitgehende Geheimhaltungspflicht der Mitglieder des Aufsichtsrates vor. Dies war damals die freie Entscheidung des Stadtrates. Einen zwingenden Grund für die umfassende Geheimhaltungspflicht gab es und gibt es auch heute nicht. Es steht dem jetzigen Stadtrat also völlig frei, den Gesellschaftsvertrag so zu ändern, dass die Öffentlichkeit künftig, wie es sich gehört, über die finanzielle Situation der Stadtwerke umfassend informiert werden kann.

Bereits 2005 entschied das Verwaltungsgericht Regensburg, dass ein Bürgerbegehren  zulässig sei, das die Verwaltung auffordert,

"dass die Stadt ***** als Gesellschafter die Gesellschaftsverträge der kommunalen GmbHs ändert, so dass

1.die Geheimhaltungspflicht der Aufsichtsratsmitglieder beschränkt wird und künftig nur noch für solche Tagesordnungspunkte der Aufsichtsratssitzungen gilt, die zum Wohl des jeweiligen städtischen Unternehmens zwingend der Verschwiegenheit bedürfen

2. den Medien alle Tagesordnungspunkte, die nach Abs. 1 nicht länger der Geheimhaltungspflicht unterliegen, bereits vor der jeweiligen Aufsichtsratssitzung unter Angabe des Beratungsdatums mitgeteilt werden.“

Also, nicht jammern, sondern handeln! Mehr Offenheit ist nicht nur dringend nötig, sie ist auch machbar, nur wollen muss man.


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