Grüne lehnen Änderung der Straßenreinigungssatzung ab
Die Grüne Ratsfraktion hat sich, im Vorfeld der kommenden Sitzung des Völklinger Stadtrates, gegen den von der Verwaltung vorgeschlagenen Wegfall der Stra.enreinigungsgebühr bei gleichzeitiger Anhebung des Hebesatzes der Grundsteuer B um 80 Punkte ausgesprochen.
In einer Presseerklärung heißt es:
"Unsere Bürgerinnen und Bürger haben einen elementaren Anspruch nachvollziehbar zu erfahren, wie viel sie für die Inanspruchnahme städtischer Dienstleistungen zu zahlen haben", so der Fraktionsvorsitzende Manfred Jost. " Alle Welt redet bei politischen Sonntagsreden von Transparenz, Nachvollziehbarkeit und verspricht die Bürgerinnen und Bürger mitzunehmen. Kommt es dann zur Nagelprobe, gilt dies scheinbar nicht mehr. Die Völklinger Grünen verlangen deshalb, dass die Verwaltung eine neue Gebührensatzung erarbeitet, die unserer Forderung nach Transparenz und Nachvollziehbarkeit gerecht wird. Die Straßenanlieger, die städtische Dienstleistungen verstärkt in Anspruch nehmen, müssen deshalb auch mehr zahlen, als Anlieger, die auf eine entsprechende Inanspruchnahme verzichten. Ferner fordern wir, dass für Anlieger an Hauptdurchgangsstraßen, die naturgemäß in der höchsten Reinigungsstufe liegen, nur die Hälfte der zu berechnenden Gebühr berechnet wird. Dies hängt damit zusammen, dass die Inanspruchnahme der städtischen Dienstleistung hier durch einen starken Durchgangsverkehr bedingt wird, für den die Anlieger regelmäßig nichts können und der sie eh schon in ihrer Lebensqualität einschränkt. Dieser Kostenanteil kann dann durchaus durch eine moderate Anhebung der Grundsteuer kompensiert werden", so der grüne Fraktionsvorsitzende. Jost sieht im Übrigen in der Neuregelung einen möglichen Verstoß gegen das Kommunale Selbstverwaltungsgesetz, das im § 83 regelt:
Die Gemeinde erhebt Abgaben nach den gesetzlichen Vorschriften. Sie hat zur Erfüllung ihrer Aufgaben die erforderlichen Finanzmittel soweit vertretbar und geboten aus Entgelten für die von ihr erbrachten Leistungen im Übrigen aus Steuern zu beschaffen .
Diese rechtliche Vorgabe, nämlich die vorrangige Finanzierung von städtischen Dienstleistungen aus kostendeckenden Gebühren, sehen die Völklinger Grünen mit der geplanten Neuregelung auf den Kopf gestellt.

